Zum Inhalt springen
Startseite » Blog » Erste Entscheidung gegen ein Tätigkeitsvetbot

Erste Entscheidung gegen ein Tätigkeitsvetbot

Das Justizsystem in Deutschland...

Mit dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun das erste Gericht in Deutschland ein vom einem Gesundheitsamt ausgesprochenes Verbot wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gestoppt.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht den Anwendungsbereich der Norm bereits nicht eröffnet. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht könne ohnehin nur dort gelten, wo direkter oder indirekter Patientenkontakt möglich ist und nicht auf andere Arbeitsorte ausgewichen werden könne.

Damit ist zwar weder das verfassungswidrige Gesetz gestoppt noch das aktuelle Vorhandensein der Voraussetzungen überprüft, die Botschaft an die Gesundheitsämter ist klar:

Ihr müsst jeden einzelnen Fall ganz konkret überprüfen.

Das bedeutet aber, dass das Gesetz praktisch gescheitert ist, denn der Aufwand, in jedem Einzelfall nach Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, überfordert die Gesundheitsämter personell. Dadurch werden andere – wirklich wichtige Aufgaben – nicht mehr wahrgenommen. Zudem drohen Amtshaftungsansprüche in unermesslicher Höhe.



Abonniere meine Kanäle auf
Telegram: t.me/RA_LUDWIG (mit Diskussionsmöglichkeit)
Twitter: Ralf Ludwig – Querdenkeranwalt
Facebook: Kanzlei Ralf Ludwig
YouTube: Kanzlei Ralf Ludwig
LinkedIn: Ralf Ludwig

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner