Baden-Württemberg und Hessen haben die Maskenpflicht in Gemeinschaftsräumen von Pflegeheimen aufgehoben. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, da Zwangsmaßnahmen gegen Menschen – insbesondere in ihrem Lebensumfeld – immer falsch und verfassungswidrig sind.
Verfassungswidrigkeit ergibt sich aus dem Grundgesetz
Ob etwas verfassungswidrig ist, entscheidet im Übrigen nicht das Verfassungsgericht, sondern es ergibt sich direkt aus der Anwendung des Grundgesetzes. Das Verfassungsgericht hat in seiner Geschichte bereits mehrfach seine eigenen Entscheidungen revidiert. Man bedenke nur, das das Bundesverfassungsgericht noch 1957 eine Verfassungsbeschwerde zweier homosexueller Männer, die wegen ihrer gelebten Homosexualität verurteilt worden sind, zurückgewiesen hatte. Heute würden diese Richter sich vor einem internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten müssen.
Warum Pflegeheime?
Das gängige Narrativ ist ja, dass durch das Corona-Virus insbesondere ältere Menschen gefährdet seien. Mit dieser Begründung wird insbesondere die einrichtungsbezogene Impfpflicht aufrecht gehalten. Tatsächlich erscheint es doch widersprüchlich. nunmehr die Maskenpflicht im Lebensumfeld der Vulnerablen zu beenden, während in gut gelüfteten Zügen junge Menschen FFP-2-Masken tragen müssen.
Wenn es doch wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, dass insbesondere alte Menschen gefährdet sind, warum werden gerade diese Maßnahmen beendet?
Verhältnismäßigkeit
Jeder staatliche Eingriff muss verhältnismäßig sein. Weder darf der Staat ohne triftigen Grund in das Leben der Menschen eingreifen, noch darf er untaugliche Mittel wählen. Zudem müssen die Mittel angemessen sein. Seit März 2020 werden politische Maßnahmen im wissenschaftlichen Blindflug getroffen.
Sämtliche Maßnahmen haben sich im Nachhinein als weitgehend wirkungslos bestätigt, im Gegenteil ist der erzeugte Schaden erheblich höher als der versprochene Nutzen.
Jetzt die Maskenpflicht in Pflegeheimen aufzuheben, bedeutet für diejenigen, die davon ausgehen, dass ältere Menschen besonders gefährdet seien, offensichtlich die Hoffnung, höhere Krankenzahlen zu provozieren, um damit weitere – härtere – Maßnahmen zu begründen. Für alle anderen bedeutet es einen weiteren Beweis für die Sinnlosigkeit der Maßnahmen.
Augenöffner
Egal, wie man zu den Maßnahmen steht, muss diese Entscheidung Kopfschütteln auslösen.
Anders als 1957 haben wir uns in unserer Zivilisationsgeschichte weiterentwickelt.
Die Politiker, die für die Maßnahmen verantwortlich sind und waren und die Richter, die diese Maßnahmen ungeprüft durchgewunken haben, müssen sich ihrer Verantwortung stellen. Jeglicher systematische Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Teils der Bevölkerung, ist tatbestandlich ein Verbrechen gegen die Menschheit. Der Ort, diese Verantwortung zu prüfen ist ein Internationaler Strafgerichtshof.
Wer in verantwortlicher Position Menschen quält, foltert, ihnen erhebliche gesundheitliche Schäden zufügt, sie der Freiheit beraubt, der begeht ein Verbrechen gegen die Menschheit. Jeder mutmaßliche Täter darf und sollte in einem rechtsstaatlichen Verfahren seine Motive und seinen Wissensstand darlegen. Hieraus ergibt sich dann seine Verantwortlichkeit. Hat er aus Überzeugung, aus Angst vor Ausgrenzung oder sozialem Abstieg gehandelt, oder vielleicht aus Desinteresse?
Um etwas Vergleichbares in Zukunft zu verhindern, ist es wichtig, aufzuarbeiten, in welchen Strukturen sich menschenrechtswidriges Verhalten durch Institutionen, die zu dessen Abwehr geschaffen worden sind, entwickeln kann.
Zentrum zur Aufarbeitung geschaffen
Hierfür haben wir das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) gegründet.
Nach einjähriger Aufbauarbeit (mit vielen Hindernissen) können wir im November endlich die Arbeit aufnehmen. Das ZAAVV soll staatsfern sein und nicht von einzelnen Großspendern (über die wir dennoch dankbar sind) abhängig sein. Deswegen freuen wir uns über Einzelspenden und Fördermitgliedschaften. Ausschließlich Fördermitglieder bestimmen die Zusammensetzung des Stiftungsrats, der die Arbeit des ZAAVV überwacht.
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