Staat schafft sich seine Feinde selbst
In Frankfurt, Stuttgart und München findet aktuell der sogenannte „Reichsbürgerprozess“ statt. Eine Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß soll einen Umsturz geplant haben. Doch es bestehen erhebliche Zweifel, dass es diesen Plan überhaupt gegeben hat.
Der Spiegel hat einen Artikel über die Ärztin Melanie R. veröffentlicht, der zwischen den Zeilen erhebliche Zweifel an der Kriminalisierung der Gruppe um Prinz Reuß aufkommen lässt. Der Prozess gegen Melanie R. wirft die Frage auf, inwieweit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft tatsächlich auf belastbaren Beweisen beruhen oder ob es sich um eine narrative Darstellung handelt, die bestimmte gesellschaftliche Stimmungen beeinflussen soll.
R. sitzt seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft. Ob eine derartig lange Haftzeit vor einer Verurteilung gerechtfertigt ist oder ob dies einer medialen Strategie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Zustimmung zu den Maßnahmen geschuldet ist, wird gar nicht erst thematisiert. .
Geplanter Umsturz
Laut Anklage soll R. Teil einer Gruppierung gewesen sein, die einen Umsturz geplant haben soll. In diesem Zusammenhang wird ihr vorgeworfen, sie habe sich aktiv am Aufbau eines alternativen Regierungsapparats beteiligt und Mittel für dessen Umsetzung bereitgestellt. Zudem soll sie das sogenannte Eierorakel praktiziert haben, was in der Berichterstattung offensichtlich hervorgehoben wird, um sie in einem bestimmten Licht erscheinen zu lassen.
Der Anklage mangelt es an einem plausiblen Tatvorwurf. Zwar wird behauptet, dass die Truppe um Prinz Reuß eine Struktur einer demokratischen Regierung nach einem von unbekannten Dritten geführten Umsturz geplant habe. Bei diesem Szenario fehlt es aber an jeglicher Voraussetzung für eine Strafbarkeit.
Ärztin, Pazifistin und überzeugte Demokratin
Die Verteidigung von R. stellt hingegen klar, dass sie niemals ein demokratiefeindliches Ziel verfolgt habe und ihre Aktivitäten rein friedlicher Natur gewesen seien. Nach ihren eigenen Aussagen im Gericht sieht sie sich selbst als Demokratin und Pazifistin, die mit beiden Beinen fest auf der Werteordnung des Grundgesetzes steht. Sie betont, dass sie nie an einem gewaltsamen Umsturz beteiligt war und dass sie sich lediglich kritisch zu bestimmten politischen Entwicklungen geäußert habe.
Es bleibt die Frage, inwieweit die Darstellung der Staatsanwaltschaft und die mediale Aufbereitung dieses Falls dazu dienen, die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken. Die Betonung esoterischer Praktiken und spiritueller Überzeugungen schent gezielt eingesetzt worden sein, um die Angeklagte als unglaubwürdig oder weltfremd darzustellen, anstatt sich auf die tatsächlichen strafrechtlichen Vorwürfe zu konzentrieren.
Die lange Untersuchungshaft und die aufgeladene Berichterstattung über die Person R. werfen die grundsätzliche Frage auf, inwieweit Verfahren dieser Art von einer sachlichen, juristischen Beurteilung geprägt sind oder ob nicht viel mehr eine politische und mediale Komponente eine Rolle spielt.
Das ist kein Rechtsstaat mehr
Es scheint Strategie zu sein, derartige Verfahren so unübersichtlich zu machen, dass eine juristische Lösung völlig fernliegend ist. Vorliegend ist ein Tatvorwurf – die Bildung einer terrorristischen Vereinigung – auf drei Gerichte aufgeteilt worden, so dass eine wirkliche Sachverhaltsaufklärung bereits tatsächlich nicht möglich ist. Die Verfahren ziehen sich über einen derart langen Zeitraum, dass niemand der Beteiligten sich später noch an Einzelheiten der Aussagen oder der Beweise so erinnern kann, dass sie als Grundlage eines wahrheitsgemäßen Sachverhalts dienen können. Zudem werden die Angeklagten dauerhaft erniedrigt und offensichtlich bewusst entmenschlicht, um den staatstreuen Medien eine entsprechende Bebilderung der tendenziösen Berichterstattung zu ermöglichen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das, was wir dort erleben, nichts zu tun. Das Verfahren selbst ist schon die Strafe für die Angeklagten. Egal, was am Ende herauskommt.
Erwartbares menschliches Handeln wird kriminalisiert
Ich selbst habe in der Corona-Zeit erlebt, wie Menschen, die in Anbetracht der Ohnmacht wegen der erlebten rechtswidrigen staatlichen Übergriffe und dem Schutz, den diese Übergriffe durch regierungstreue (nicht staats- oder rechtstreue) Richter erhalten haben, völlig verzweifelt waren. Ich habe oft erlebt, dass in Telegram-Gruppen oder in den Momenten der Wut oder Verzweiflung Menschen heftige Gedanken hatten, dieser Übergriffigkeit ein Ende zu setzen. Ich habe nie erlebt, dass diese Ideen tatsächlich jemals den Bereich einer kurzen verbalen Entladung der Frustration oder der Verzweiflung verlassen haben. Gewalt habe ich ausschließlich vom Staat erlebt.
Ich bin sicher, dass die Behauptung eines Putsches oder auch nur eines in das Planungsstadium vordringenden Putsches eine Erfindung der Ermittlungsbehörden ist. Es ist ein Drehbuch im Kopf der Strafverfolger, das jetzt, da es zur medienwirksamen Aufführung gekommen ist, auch zwingend erfolgreich aufgeführt werden muss. Die Justiz ist verkommen von einer selbstbewussten demokratieschützenden Staatsgewalt zu einem herrschaftsschützenden Erfüllungsgehilfen parteipolitischer Interessen. Auf Tatsachen wird es nicht mehr ankommen. Der (Un)Rechtsstaat muss sein Gesicht wahren. Aus Staatsräson. Die Angeklagten sind die Opfer in diesem Spiel mit der Staatsräson. Für die Staatsräson, so ihr Ziel denn jemals die Beachtung der Grund- und Menschenrechte war, gilt das auch.
Wir brauchen eine Demokratisierung und Entpolitisierung der Justiz. Insbesondere der Strafjustiz. Das können wir erreichen, indem wir die gesetzlichen Möglichkeiten zur Änderung der Verfassungen der 16 Bundesländer konsequent nutzen.
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