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Vorläufige Impfunfähigkeit rechtens

Beschluss Landgericht Lüneburg

Über redcap.express habe ich mehrfach geschrieben. Unter Angebot einer vorläufigen Bescheinigung, sich vor einer allergologischen Untersuchung nicht impfen zu lassen, wird juristische Hilfe in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht angeboten.

Das Landgericht Lüneburg hat nun – zu Recht- in einer vom Kollegen Rechtsanwalt Brandes erstrittenen Entscheidung festgestellt, das die Bescheinigung kein unrichtiges Gesundheitszeugnis darstellt.

Damit ist weder eine Kündigung durch den Arbeitgeber noch ein Betretensverbot zulässig.
Wer bisher nicht abklären konnte, ob die Gefahr schwerwiegender allergischer Reaktionen in Bezug auf die mRNA-Impfung besteht, muss zunächst als impfunfähig gelten.

Wer also redcap.express in Anspruch genommen hat, ist rechtlich und medizinisch auf der sicheren Seite.



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