Auch das Corona-Expertengremium der Bundesregierung hat – wie der Bundestag – mehrheitlich eine Aufarbeitung und eine Zusammenfassung („lessons learned“) der Erkenntnisse über die Corona-Maßnahmen abgelehnt. Das berichtet in einem aktuellen Bericht WELT-Online. Das Wegducken vor dem eigenen Versagen scheint in Mode zu sein, wird aber zugleich keinen Erfolg haben.
In dem Onlineartikel, der erneut hinter einer Bezahlschranke steht, deckt die WELT ein erschreckendes Verhältnis der Mehrheit der Experten und des Bundesgesundheitsministers zu Grund- und Menschenrechten auf:
„Auffällig an allen Expertenrats-Protokollen ist, dass Fragen, die die Öffentlichkeit am meisten bewegt haben, kaum thematisiert wurden. Darunter etwa: Wie konnte es sein, dass Deutschland mit Schulschließungen, Maskenpflicht für Kinder und 2G-Regeln härteste Maßnahmen verhängte und trotzdem nur mittelmäßig erfolgreich war? Warum wurde das Parlament bei wichtigen Entscheidungen übergangen, warum Grundrechte beschnitten? Wie konnte es passieren, dass Alte und Kranke in Heimen isoliert waren, dass in den Kliniken Sterbende allein in den Tod gehen mussten? Warum hielt Deutschland so lange an dem Glauben fest, es könne eine Herdenimmunität geben?“
Ein Leser von WELT-Online kommentiert zutreffend:
„Experten“ lehnen es ab, Bilanz darüber zu ziehen, wie Wissenschaft das Leben von Millionen Menschen tiefgreifend beeinflusst und begründete Gegenmeinungen unterdrückt hat.
Statt wissenschaftlicher Ethik soll der Mantel des Schweigens über gravierende Fehleinschätzungen gelegt werden.
Selbstgewissheit und Überheblichkeit dieses handverlesenen Gremiums sind nicht zu überbieten.
Aufarbeitung nur aus der Mitte der Gesellschaft
Aufarbeitung wird es nur aus der Mitte der Gesellschaft geben. Die Täter lehnen selbstverständlich ab, dass ihre Taten öffentlich werden.
Warum Taten? Hat man nicht versucht, in einer Krisensituation Menschenleben zu retten?
Wenn das tatsächlich versucht wurde, dann ist dieser Versuch gewaltig nach hinten losgegangen; tatsächlich wurden Menschen und Menschengruppen massiv geschädigt.
Jetzt könnte man sagen: Aber so etwas, wie eine Pandemie in dem Ausmaß, wie die Corona-Pandemie, hat es doch noch nie gegeben. Wie sollten die verantwortlichen Politiker, Beamte, Richter usw. denn wissen, was richtig ist?
Die Antwort ist simpel:
Sie hätten das machen müssen, was bereits im Jahr 2016 auf einem Bioethik-Weltkongress in Berlin als Mindeststandard diskutiert wurde und von der WHO in einem Papier: „Leitfaden für den Umgang mit ethischen Fragen bei Ausbrüchen von Infektionskrankheiten“ festgehalten worden ist.
2016 wusste man noch, dass die Einschränkung von individuellen Grundrechten nur unter ganz engen, extrem gut informierten und stufenweise umzusetzenden Maßnahmen überhaupt mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den Grundrechten in Übereinstimmung zu bringen ist.
Der Schutz des Individuums vor staatlichen Maßnahmen ist besonders zu beachten
Es sollte demjenigen, der bei einem Anderen gegen dessen Willen eine diagnostische, therapeutische oder präventive Maßnahme durchführen will, obliegen, nachzuweisen, dass der erwartete Nutzen für die öffentliche Gesundheit es rechtfertigt, sich über die Entscheidung des Einzelnen hinwegzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat statt eines Nachweises (in jedem einzelnen Fall) einen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers erfunden, der letztlich in der völligen Suspendierung individueller Grundrechte in ihrem Kern ohne jeglichen individuellen Rechtsschutz mündete.
Keine Behörde musste nachweisen und kein Gericht hat einen Nachweis dafür verlangt, dass der erwartete Nutzen der angeordneten Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit überhaupt vorhanden war. Es reichte die bloße Behauptung (mit Verweis auf das Robert-Koch-Institut). Dafür wurde aber die Beweislast, dass diese Behauptung es rechtfertigt, sich über die individuelle Entscheidung des Einzelnen hinwegzusetzen, umgekehrt, und der Einzelne musste plötzlich beweisen, dass von ihm keine Gefahr ausging, wenn er sich an diese Maßnahmen – wie sinnlos auch immer – nicht hielt.
Aufkündigung des freiheitlichen Grundkonsens
Diese Umkehr der Bioethik-Regeln kann nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Insbesondere kann nicht akzeptiert werden, dass noch immer Menschen verurteilt werden, die sich an diese Regeln nicht gehalten haben. Nimmt man die Leitlinien der WHO und die Veröffentlichungen des Weltkongresses der Bioethiker ernst, dann ist offensichtlich, was seit März 2020 falsch gelaufen ist. Das ist auch nicht eine Kleinigkeit, das ist die Aufkündigung des konstitutiven Grundkonsens unserer freiheitlichen Welt, die sich nach den schrecklichen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts bewusst auf den Vorrang der individuellen Freiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geeinigt hat.
Es besteht für mich kein Zweifel, dass wir als Gesellschaft uns jeden Tag diesem Grundkonsens wieder annähern. Ist der Nebel der Massenhysterie verflogen, wird der Blick auf die angerichtete Katastrophe klarer. Grundsätzlich tendiert die Menschheit an sich zum Schutz der individuellen Rechte vor kollektivem Wahn. Und je offensichtlicher wird, dass die Maßnahmen wahnhaft waren und gerade nicht einer Verstandeslogik gefolgt sind (jedenfalls nicht aus medizin-wissenschaftlicher oder bioethischer Sicht), umso mehr wird sich die Mehrheit der Menschen dafür interessieren aus welchen Gründen eine Handvoll Entscheidungsträger – ohne geringsten Nachweis für die Notwendigkeit – die individuellen Freiheiten derart eingeschränkt haben.
Die Täter jeden Tag an ihre Taten erinnern
Es ist unsere Aufgabe als Zivilgesellschaft, die Täter jeden Tag immer wieder an ihre Taten zu erinnern. Zugleich jeden Tag deutlich zu machen, dass Verbrechen gegen die Menschheit (im Sinne des Römischen Statuts) nie verjähren. Die Täter werden darlegen und beweisen müssen, aufgrund welcher Erkenntnislage sie Menschen gezwungen haben, Masken zu tragen, aufgrund welcher Grundlage alte Menschen einsam verstorben sind, warum Menschen ihre Jobs verloren haben, die sich nicht haben Impfen lassen, warum Kinder massiv psychisch geschädigt worden sind…
Am Ende wird auch das Bundesverfassungsgericht sich nicht mehr schützend vor die Täter stellen können. Denn die Verfahren gegen die Täter werden vor internationalen Strafgerichten geführt. Wir haben das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) gegründet, damit diese notwendige Aufarbeitung nachhaltig vorangetrieben wird. Alle Menschenrechtsorganisationen, die sich kritisch zu Wort hätten melden können, sind entweder vom Staat direkt eingerichtet, von diesem finanziert oder von staatsnahen Stiftungen finanziert oder getragen. Nur eine staatsferne Menschenrechtsorganisation aus der Mitte der Gesellschaft wird diese Aufarbeitung voranbringen. Es wird ein langer Weg. Die staatlichen Organisationen haben für sich entschieden, die Menschen nicht einmal im Nachhinein an den Gründen für ihre Entscheidungen teilhaben zu lassen. Deshalb ist es unsere Pflicht für eine menschliche Gesellschaft der Zukunft diese Aufgabe in die eigene Hand zu nehmen.